Hausordnung
Unsere Hausordnung dient dazu, ein respektvolles und sicheres Miteinander zu fördern. Sie enthält klare Regeln für Schüler_innen, Lehrer_innen und das gesamte Schulpersonal. Um unsere gemeinsame Zeit in der Schule so angenehm und produktiv wie nur möglich zu gestalten, lassen wir uns von folgenden Grundsätzen leiten:
Ein respektvolles Miteinander bedingt ein gegenseitiges Grüßen.
Wir begegnen einander mit Respekt und Achtung und pflegen einen höflichen und hilfsbereiten Umgang miteinander.
Wir möchten in schwierigen Lebenssituationen besonders unterstützend sein.
Wir lehnen Diskriminierung jeglicher Art ab und stehen für ein sichtbares Miteinander!
Wir treten für Umwelt- und Klimaschutz ein.
Einlass in die Schule
Ab 07:45 Uhr können die Schüler_innen das Schulgebäude betreten. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Beaufsichtigung durch eine Lehrperson im Schulhaus. Um 8:00 Uhr wird die Schuleingangstür verschlossen.
Entlassen nach Unterrichtsende
Die SchülerInnen werden bei Unterrichtsschluss mit dem Läuten entlassen. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass der Unterricht früher endet. Die Eltern werden spätestens einen Tag zuvor darüber über skooly informiert. Am entsprechenden Tag können nur die Kinder entlassen werden, deren Eltern mit ihrer Unterschrift das vorzeitige Entlassen bestätigt haben. Alle anderen Kinder müssen in der Schule bleiben. Sind die Schüler_innen für die Tagesbetreuung am jeweiligen Tag gemeldet, sind sie durchgehend bis 16:50 Uhr betreut.
Vergessene Schulsachen
Haben die Kinder Schulsachen in der Schule vergessen, können diese nach dem Entlassen nicht mehr von der Schule geholt werden, da die Klassen verschlossen sind, das Läuten der Schulglocke die Kinder in der Lernstunde stören würde und es für die zuständige Person, die die Kinder am Nachmittag betreut, nicht möglich ist, laufend die Eingangstür zu öffnen.
Gegenstandsbezogene Lernstunde
Die Lehrkraft achtet in der Lernstunde darauf, dass jedes Kind in Ruhe seine Hausübung erledigen kann und unterstützt es dabei so gut wie möglich. Die Kontrolle über die Vollständigkeit und Richtigkeit der Hausübung obliegt jedoch trotzdem den Eltern.
Krankheitsfall
Bei plötzlichem Auftreten von Krankheitssymptomen nimmt der/die Klassenlehrer_in Kontakt mit einer erziehungsberechtigen Person auf. Das Kind darf nicht allein nach Hause gehen, sondern muss von einer erziehungsberechtigen Person bzw. einer ermächtigten Person abgeholt werden.
Fernbleiben vom Unterricht
Ein Fernbleiben vom Unterricht ist nur im Falle einer gerechtfertigten Verhinderung (z.B. Erkrankung, außergewöhnliche Ereignisse) zulässig, worüber die Direktion der Schule oder der Klassenvorstand/die Klassenvorständin vor Unterrichtsbeginn über das Schultelefon oder Skooly zu benachrichtigen sind. Bei Wiederaufnahme des Schulbesuches ist für die versäumten Unterrichtsstunden eine Entschuldigung vorzulegen. Arztbesuche und Urlaube sind in der unterrichtsfreien Zeit einzuplanen.
Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung des Kindes bzw. in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten, Versäumtes nachzuholen.
Entschuldigungen / Befreiungen vom Sportunterricht
Eine längerfristige Schonung oder Befreiung vom Turnunterricht (ab einer Woche) kann nur der Arzt oder die Ärztin aussprechen. Ärztliche Atteste müssen von diesem bzw. dieser bestätigt werden.
Elterngespräche / Kommunikation
Wenn seitens der Eltern Bedarf an einem Gespräch mit einer Lehrperson besteht, ersuchen wir hierfür um Terminvereinbarung, um dieses qualitätsvoll zu führen. Für die Kommunikation sind grundsätzlich Skooly oder das Schultelefon zu verwenden.
Wertgegenstände: Handys, Smartwatches etc.
Für den Unterricht nicht benötigte Wertgegenstände sollen grundsätzlich zu Hause bleiben. Die Schule kann bei Verlust, Diebstahl, etc. von Wertgegenständen keinerlei Entschädigung leisten. Handys oder Smartwatches müssen während des gesamten Aufenthalts im Spind verwahrt werden.
Schuleigentum, Beschädigungen
Einrichtungen der Schule sind schonend zu behandeln. Wer Schuleigentum mutwillig oder fahrlässig beschädigt bzw. verunreinigt, ist zum Schadenersatz verpflichtet. Falls möglich, soll die Schadenswiedergutmachung durch die Schüler_in selbst erfolgen.
Energie und Abfall
Mit Energie- und Abfallstoffen soll verantwortungsvoll umgegangen werden. Die Kinder werden angehalten, ihre Jause in umweltfreundlicher Verpackung aufzubewahren. Auf sorgfältige Mülltrennung ist zu achten.
Jause
Wir legen Wert darauf, dass die Kinder in der Schule eine gesunde Jause essen. Süßgetränke dürfen nur in der Aula getrunken werden. Energy-Drinks und Kaugummis sind in der Schule nicht erlaubt.
Angemessene Kleidung
Schülerinnen und Schüler haben am Unterricht, an den Schulveranstaltungen und den schulbezogenen Veranstaltungen in einer den jeweiligen Erfordernissen entsprechenden Kleidung teilzunehmen. Zu freizügige Kleidung und unangemessene Aufdrucke sind untersagt. In den Innenbereichen sind Hausschuhe zu tragen.
Erziehung
Die Lehrer_innen des Schulclusters Illmitz wollen einen positiven Beitrag zur Erziehung der SchülerInnen leisten. Die Erziehung ist jedoch primär Aufgabe der Eltern.